Abgrenzung zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem
Rechtsgeschäft bei Befriedigung eines Pflichtteilsanspruchs durch
Beteiligung an einer Hausgemeinschaft
Leitsatz
Die Befriedigung des Pflichtteilsanspruchs dergestalt, dass der Pflichtteilsberechtigte statt des ihm (an sich) zustehenden
Geldbetrages eine Beteiligung am Unternehmen erhält oder an einer Hausgemeinschaft beteiligt wird, stellt eine Leistung im
abgekürzten Zahlungsweg dar, in der ein entgeltliches Rechtsgeschäft zu sehen ist.
Fundstelle(n): XAAAE-84289
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