Zustimmung zu einem Insolvenzplan – Erlöschen von Steuerforderungen – Vollstreckungsverbot – Erlass korrigierter Steuerbescheide
nach Feststellung zur Insolvenztabelle – Aussetzung der Vollziehung einer Abrechnungsmitteilung nach Steueranmeldung
Leitsatz
Ein Insolvenzplanverfahren führt nicht dazu, dass die bis dahin nicht erklärte und demzufolge auch von dem Finanzamt nicht
zur Insolvenztabelle angemeldete Umsatzsteuer mit der Folge erlischt, dass das Finanzamt hierdurch am Erlass eines entsprechenden
Umsatzsteuerbescheides gehindert ist.
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen auch dann nicht mit der Zustimmung zu einem Insolvenzplan, wenn der Plan
einen (Teil)-Erlass der Ansprüche vorsieht. Es besteht nur ein Vollstreckungs- und Aufrechnungsverbot.
Durch die Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle wird der Erlass eines anders lautenden Steuerbescheids nach Beendigung
des Insolvenzverfahrens, sofern entsprechende Korrekturnormen eingreifen, nicht ausgeschlossen.
Die Aussetzung der Vollziehung einer auf einer Steueranmeldung beruhenden Abrechnungsmitteilung für Umsatzsteuer kommt nur
in Betracht, wenn die Abrechnung zugleich eine Zustimmung nach § 168 Satz 2 AO beinhaltet.
Fundstelle(n): AAAAE-83867
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 02.11.2012 - 5 V 2001/12 A (U)
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