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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - 2 V 1568/14 EFG 2015 S. 581 Nr. 7

Gesetze: FGO § 69 Abs. 4AO § 124 Abs. 2 Var. 5

Ins Leere gehender Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Zustimmung zur eingereichten Steuererklärung

Leitsatz

Die Mitteilung der Finanzbehörde über die Zustimmung zur eingereichten Steuererklärung mit Hinweis auf "Aufhebung" der Vollziehungsaussetzung mit Zahlungsaufforderung ist weder eine Ablehnung der Vollziehungsaussetzung für den daran anschließenden Zeitraum noch droht allein durch diese Mitteilung bereits die Vollstreckung im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Entgegen dem Wortlaut der Mitteilung liegt keine Aufhebung oder Widerruf der Vollziehungsaussetzung vor, da sich die ausgesetzten Vorauszahlungsbescheide bereits durch Zustimmung zur Jahreserklärung gemäß § 124 Abs. 2 5. Var. AO auf andere Weise erledigt haben. Mit dieser Erledigung geht die gewährte Aussetzung der Vollziehung ins Leere.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 581 Nr. 7
MAAAE-83863

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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 12.01.2015 - 2 V 1568/14

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