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IWB Nr. 3 vom Seite 115

Erneute Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit unilateraler Rückfallklauseln (§ 50d Abs. 9 EStG)

Christian Kahlenberg und Satenik Melkonyan

[i]BFH, Beschluss vom 20. 8. 2014 - I R 86/13 NWB SAAAE-75265 Die steuerliche Behandlung von Einkünften nichtselbständig Tätiger aus ausländischen Quellen war in jüngerer Vergangenheit Gegenstand mehrerer Finanzgerichtsverfahren. Grund für die – nunmehr wohl noch verstärkte – Rechtsunsicherheit ist der Umstand, dass Deutschland im Katalog des § 50d EStG insgesamt zwei Rechtsvorschriften bereithält, welche das abkommensrechtliche Beurteilungsergebnis verdrängen (können). Neben der Frage, welche dieser Vorschriften im jeweils zu beurteilenden Sachverhalt einschlägig ist, erwächst zugleich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit abkommensüberschreibender Rechtsvorschriften (sog. Treaty Overriding). Nachdem der Erste Senat des BFH dem Bundesverfassungsgericht bereits die Vorschriften des § 50d Abs. 8 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG zur verfassungsmäßigen Überprüfung vorlegte, folgt mit der hier besprochenen Entscheidung eine weitere Vorlage.

I. Sachverhalt

[i]Freistellung von Arbeitslohn aus irischen Quellen in DeutschlandStreitbefangen war der Arbeitslohn (2007 bis 2010) eines Piloten einer irischen Fluggesellschaft, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Umstritten war dabei die Steuerfreistellung für die aus Irland stammenden Einkünfte aus ni...

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