Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines mittels Computerprogramms erstellten elekronischen Fahrtenbuchs
Leitsatz
1. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erstelltes Fahrtenbuch genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch
im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen
Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in
der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.
2. Zudem muss ersichtlich sein, wann die Fahrtenbucheinträge vorgenommen wurden, so dass überprüft werden kann, ob das Fahrtenbuch
„zeitnah” i. S. d. BFH-Rspr. geführt wurde.
Fundstelle(n): KÖSDI 2015 S. 19305 Nr. 5 BAAAE-83511
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.10.2014 - 11 K 737/11
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