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KSR Nr. 2 vom Seite 7

Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes

Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei materiell-rechtlichem Fehler

Peter Mann

§ 15a UStG ermöglicht die Korrektur des Vorsteuerabzugs bei einer späteren Änderung der Verhältnisse. Der primäre Anwendungsbereich ist die Korrektur des Vorsteuerabzugs bei steuerpflichtigen Vermietungsobjekten, wenn sich eine spätere steuerfreie Verwendung ergibt. Der Begriff der Verhältnisse umfasst nicht nur die tatsächlichen Verwendungsverhältnisse. Einer aktuellen Entscheidung des BFH zufolge wird ein zu Unrecht vorgenommener Vorsteuerabzug im Jahr der Anschaffung einer Immobilie korrigiert.

Der Sachverhalt des Streitfalls

Die Klägerin ist eine aus zwei Eheleuten bestehende GbR. Das Unternehmen der Gesellschaft umfasste die Herstellung von Puppen und Teddybären, die Vermittlung von Fertighäusern sowie den Groß- und Einzelhandel mit Telekommunikationseinrichtungen. Im Jahr 2001 erwarben die Eheleute ein unbebautes Grundstück. Sie bebauten es mit einem Einfamilienhaus, das sie im Wesentlichen für private Wohnzwecke nutzen. Es handelte sich um eine gemischt genutzte Immobilie, da sich in dem Objekt zwei unternehmerisch verwendete Räume befanden. Die Klägerin machte in ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2002 den Vorsteuerabzug aus den gesamten Herstell...

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