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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 5 K 180/11 EFG 2015 S. 434 Nr. 6

Gesetze: AO § 181 Abs. 1 S. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AO § 129 S. 1, EStG § 10d

Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten nur innerhalb der Festsetzungs-/Feststellungsfrist

Abgabe einer zutreffenden Einkommensteuererklärung beendet die Anlaufhemmung auch hinsichtlich der Verlustfeststellung

Leitsatz

1. Die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit ist nur bis zum Ablauf der Festsetzungs- bzw. Feststelungsfrist zulässig.

2. Mit der Abgabe einer zutreffenden Einkommensteuererklärung endet die Anlaufhemmung bezüglich der Verlustfeststellung gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO auch dann, wenn im Mantelbogen das Feld „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages” nicht angekreuzt ist.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 434 Nr. 6
FAAAE-83138

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 11.11.2014 - 5 K 180/11

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