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FG Köln Urteil v. - 15 K 3326/11 EFG 2015 S. 598 Nr. 7

Gesetze: UrhG § 2 Abs 1 Nr 1, UrhG § 3, UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst c

Umsatzsteuer

Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze aus der Betreuung eines Online-Angebotes

Leitsatz

Eigene Beiträge von Mitarbeitern zu technischen Fragen der Website-Nutzung bei einem Online-Angebot stellen Sprachwerke i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar. Die erforderliche Schöpfungshöhe könne auch Artikel über die technische Benutzung einer Website erreichen, da der Verfasser es verstehen muss, technisch komplexe Vorgänge möglichst verständlich darzustellen. Auch die Aufbereitung von Hörfunkbeiträgen durch Überschriften, Teaser und kurze Einführungstexte ist als Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (dem Hörfunkbeitrag) wie ein selbständiges Werk gem. §§ 3, 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt. Demzufolge unterliegen Umsätze aus einer solchen Betreuung des Online-Angebotes dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 598 Nr. 7
KÖSDI 2015 S. 19275 Nr. 4
OAAAE-83122

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FG Köln, Urteil v. 30.10.2014 - 15 K 3326/11

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