5 vor IFRS-Grundlagen
3. Aufl. 2015
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IX. Konzernrechnungslegung und Konsolidierung
1. Wesen eines Konzerns
161Der Konzern ist eine spezielle Variante einer Unternehmensverbindung. Sein besonderes Merkmal ist, dass eine Obergesellschaft – bezeichnet als Muttergesellschaft – auf Grund einer Mehrheitsbeteiligung oder einer anderweitigen Sicherung der herrschenden Position die Geschäfte einer oder mehrerer hierarchisch untergeordneter Gesellschaften, die aber rechtlich selbstständig sind, maßgeblich beeinflussen kann. Diese Untergesellschaften werden als Tochtergesellschaften bezeichnet.
Da die Tochtergesellschaften alle
ihre rechtliche Selbstständigkeit bewahrt haben, ist es zur Beurteilung der
wirtschaftlichen Verhältnisse einer solchen Unternehmensverbindung notwendig,
dass neben den Einzelabschlüssen der zum Konzern gehörenden Unternehmen ein
Konzernabschluss für den Konzern als solchen erstellt
wird.
162 [i]Befreiung vom KonzernabschlussEin Mutterunternehmen hat nach IFRS 10.4 insbesondere dann keinen Konzernabschluss aufzustellen, wenn:
das Mutterunternehmen selbst ein hundertprozentiges Tochterunternehmen ist oder ein teilweise im Besitz stehendes Tochterunternehmen eines anderen Unternehmens i...