5 vor IFRS-Grundlagen
3. Aufl. 2015
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VIII. Segmentberichterstattung
1. Ziel und Informationswert
155Durch
die seit in
IFRS 8 geregelte
Segmentberichterstattung soll den Abschlussadressaten Informationen über die
Art und die finanziellen Auswirkungen der von dem jeweiligen Unternehmen
ausgeübten Geschäftstätigkeiten in den jeweiligen operativen Segmenten gewährt
werden. Gemäß
IFRS 8.2 ist der Standard sowohl auf
Einzel- wie auch auf Konzernabschlüsse anwendbar. Enthält ein Finanzbericht
sowohl den Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss des
Mutterunternehmens, sind die erforderlichen Informationen lediglich auf der
Ebene des Konzernabschlusses zu machen (IFRS 8.4).
156 [i]operative SegmenteEin Geschäftssegment (operating segment) ist nach IFRS 8.5 ein Bereich eines Unternehmens,
der unternehmerische Tätigkeiten betreibt, die zu Erlösen und Aufwendungen mit anderen Segmenten oder Dritten führen können,
dessen operatives Ergebnis regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz (chief operating decision maker) zum Zweck der Erfolgsbeurteilung sowie der Allokation von Ressourcen überprüft wird und
für den separate finanzwirtschaftliche Informationen vorliegen.
Nicht jeder Bereich ei...