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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2697/12 EFG 2015 S. 405 Nr. 5

Gesetze: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b

Nichtanwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen - Optionsmöglichkeit - bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Die Optionsmöglichkeit nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 b) EStG (Nichtanwendung des gesonderten Steuertarifs nach Abs. 1) besteht auch dann, wenn der Steuerpflichtige an der Kapitalgesellschaft, für die er beruflich tätig ist, nur mittelbar (über eine weitere Kapitalgesellschaft) beteiligt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 6 Nr. 17
DStRE 2016 S. 657 Nr. 11
EFG 2015 S. 405 Nr. 5
EStB 2015 S. 327 Nr. 9
GmbH-StB 2015 S. 103 Nr. 4
KÖSDI 2015 S. 19271 Nr. 4
NAAAE-82668

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.12.2014 - 3 K 2697/12

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