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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1976/12 EFG 2015 S. 367 Nr. 5

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 2

Unbeschränkter Abzug von Fahrtkosten eines freiberuflich tätigen Musiklehrers zu Unterrichtsräumen einer Musikschule an mehreren Standorten

Leitsatz

Ein freiberuflich tätiger Musiklehrer, der den Musikunterricht an mehreren Standorten seines Auftraggebers, einer Musikschule, etwa gleich häufig erbringt, kann die Fahrtkosten zu den jeweiligen Standorten unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 367 Nr. 5
TAAAE-82666

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.11.2014 - 2 K 1976/12

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