Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als
einheitlicher Gewerbebetrieb
Leitsatz
1. Behandelt das Finanzamt
zwei Kioskbetriebe als einheitlichen Gewerbebetrieb und erlässt
nur einen Gewerbesteuermessbescheid, kann der Inhaber der Kioske
hiergegen nur einmal Einspruch einlegen und Klage erheben mit der
Begründung, der Steuergegenstand sei unrichtig bestimmt.
2. Zwei Kioske, die auf S-Bahnhöfen
betrieben werden, die an derselben S-Bahnlinie unmittelbar hintereinander
liegen, bilden einen einheitlichen Gewerbebetrieb, wenn in finanzieller,
organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht keine vollständige
Trennung besteht.
3. Werden Arbeitnehmer in beiden
Kiosken eingesetzt und Waren einheitlich beschafft, liegt eine organisatorische
Verflechtung vor. Eine finanzielle Verflechtung besteht, sofern
Kosten für Arbeitnehmer oder Betriebsmittel, die in beiden Geschäften
eingesetzt werden, nur von einem "Betrieb" getragen werden.
Fundstelle(n): KAAAE-82656
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.11.2014 - 3 K 99/14
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