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USt direkt digital Nr. 2 vom Seite 2

Recht auf Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Originalrechnung

, veröffentlicht am 23. 12. 2014

Dipl.- Finanzwirt Udo Vanheiden

Das Recht auf Vorsteuerabzug ist grundsätzlich an den Besitz der Originalrechnungen geknüpft. Kann der Unternehmer diese Eingangsrechnungen auf Grund eines Diebstahls nicht vorlegen, setzt die Schätzung der Vorsteuer voraus, dass der Unternehmer nachweist, ursprünglich im Besitz der Rechnungen gewesen zu sein.

A. Leitsätze

1. Den Nachweis darüber, dass ein anderer Unternehmer Steuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen.

2. Einem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen muss das Finanzgericht nur dann nachkommen, wenn dieser hinreichend substantiiert ist. Dies setzt voraus, dass er sich auf das Vorliegen von Originalrechnungen für konkret bezeichnete Eingangsleistungen bezieht.

B. Sachverhalt

Der Kläger ist Einzelunternehmer. Sein Unternehmen umfasst die eigene gewerbliche Tätigkeit (Vermietung und Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen) sowie die gewerbliche Tätigkeit der Betriebs-GmbH (Herstellung und Vertrieb von Fenstern und Türen) im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft.

Nach der Aufforderung des Finanzamts, Buchführung...

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