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BGH 27.11.2013 III ZR 97/13, NWB 4/2015 S. 161

Zivilrecht | Verwirkung einer Vertragsstrafe

Der BGH hat zur Verwirkung einer Vertragsstrafe während der Zeit einer schwebenden Unwirksamkeit einer Unterlassungserklärung Stellung genommen. Im Streitfall war eine durch einen vollmachtlos handelnden Stellvertreter des Gläubigers angenommene vertragsstrafbewehrte Unterlassungserklärung zunächst schwebend unwirksam, wurde später aber durch den Gläubiger genehmigt und damit rückwirkend wirksam (§ 184 Abs. 1 BGB). Gleichwohl steht der Senat auf dem Standpunkt, dass eine Vertragsstrafe für solche Verstöße gegen den Unterlassungsvertrag nicht verwirkt ist, die während der Zeit der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrags [i]infoCenter „Vertragsstrafen im kaufmännischen Verkehr“ NWB VAAAE-06423stattgefunden haben.

Anmerkung:

Auch wenn die Ex-tunc-Wirkung der Genehmigung auf erste Sicht dafür spricht, dass die Vertragsstrafe verwirkt ist, verdient die En...

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