Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 4 vom Seite 165

Erhöhung der Freibeträge bei der Prozesskostenhilfe

[i]Justiz NRW onlineSeit dem gelten für die Prozesskostenhilfe neue Freibeträge (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2015, BGBl 2014 I S. 2007). Nach § 115 ZPO sind vom Einkommen der Partei folgende Beträge abzusetzen:

  • für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 210 € (bisher 206 €), 

  • für die Partei und ihren Ehegatten/Lebenspartner, 462 € (bisher 452 €), 

  • für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter:

    • Erwachsene 370 € (bisher 362 €),

    • Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 349 € (bisher 341 €),

    • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 306 € (bisher 299 €),

    • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 268 € (bisher 263 €).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen