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Erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegierung des Unternehmensvermögens in Teilen verfassungswidrig
Das
[i]BVerfG, Urteil vom 17. 12. 2014 - 1 BvL 21/12 NWB AAAAE-81469Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes liegt nunmehr vor. Mit Urteil vom - 1 BvL 21/12 NWB AAAAE-81469 hat der Erste Senat des BVerfG die §§ 13a, 13b ErbStG (Verschonungsregelungen) i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG (Tarifnorm) für verfassungswidrig erklärt. Die bisherige erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegierung von Unternehmensvermögen ist nach Darlegung des Gerichts unverhältnismäßig. [i]Karrenbrock, NWB 1-2/2015 S. 8; BStBK, NWB 1-2/2015 S. 17Das Begünstigungsinstrumentarium als solches ist zwar im Grundsatz mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Indes bedürfen die Verschonungsregelungen beim Übergang großer Unternehmensvermögen jedoch der Korrektur, da sie in Teilen ihrer Ausgestaltung mangels Bedürfnisprüfung verfassungswidrig sind. Die Lohnsummenregelung erachtet das BVerfG im Grundsatz als mit dem Grundgesetz vereinbar; verfassungswidrig ist die Regelung allerdings insoweit, als Erwerber von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von ihr ausgenommen und damit unverhältnismäßig privilegiert werden. Verfassungswidrig ist zudem die Regelung zum Verwaltungsvermögen, wonach die Versc...