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FG Köln Urteil v. - 8 K 731/12 EFG 2015 S. 530 Nr. 7

Gesetze: AO § 89 Abs 3 Satz 1, AO § 89 Abs 2 Satz 1

Gebühren für verbindliche Auskünfte bei Organschaft

Keine mehrfache Gebührenfestsetzung wegen gleichlautender verbindlicher Auskunft gegenüber Organträgerin und Organgesellschaft

Leitsatz

Stellen sowohl Organträgerin als auch Organgesellschaft einen Antrag auf verbindliche Auskunft über die Frage, ob bei der Einstellung eines Gewinns in eine Gewinnrücklage der Organgesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag der Organschaft als nicht durchgeführt gilt, so kann die Gebühr wegen des einheitlich zu beurteilenden Gesamtsachverhalts nur einmal, nicht zweimal von jeder Gesellschaft erhoben werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2015 S. 73 Nr. 3
EFG 2015 S. 530 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2015 S. 316
AAAAE-82253

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FG Köln, Urteil v. 28.10.2014 - 8 K 731/12

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