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FG Münster Urteil v. - 14 K 2901/13 AO EFG 2015 S. 262 Nr. 4

Gesetze: AO § 147 Abs 6, AO § 147 Abs 1

Außenprüfung

Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer Apotheke bei Außenprüfung

Leitsatz

Sind mittels eines Warenwirtschaftssystems programmgesteuert abgespeicherte Einzeldaten keine nach § 147 Abs 1 AO gesondert aufzubewahrende Unterlagen, so besteht hierauf auch kein Datenzugriffsrecht der Finanzbehörden. Ein Verlangen der Überlassung von Datenträgern ist ermessenfehlerhaft, sofern sämtliche Unterlagen in schriftlicher Form vorgelegt wurden und darüber hinaus auch Zugriff auf das Datenverarbeitungssystem gewährt worden ist.

Fundstelle(n):
AO-StB 2015 S. 266 Nr. 9
AO-StB 2015 S. 74 Nr. 3
EFG 2015 S. 262 Nr. 4
DAAAE-82226

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FG Münster, Urteil v. 07.11.2014 - 14 K 2901/13 AO

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