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StuB Nr. 1 vom Seite 23

§ 8b KStG bei Beteiligungskorrektur- und Übernahmeverlusten

Zugleich Anmerkungen zum

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian

Der BFH hatte in einer Grundsatzentscheidung vom gleich mehrere grundlegende Fragen bei einer Aufwärtsverschmelzung zur Anwendung des § 8b KStG zu entscheiden. Dabei erläutert der BFH die Systematik der Ermittlung des Beteiligungskorrekturergebnisses und des Übernahmeergebnisses. Abweichend vom Umwandlungssteuererlass kann gem. BFH ein Beteiligungskorrekturverlust unabhängig von zuvor vorgenommenen Teilwertabschreibungen oder § 6b EStG-Rücklagen entstehen, auf den § 8b Abs. 8 KStG anzuwenden ist und der somit steuerlich abzugsfähig sein kann. In Übereinstimmung mit der Verwaltungsauffassung lässt der BFH hingegen einen steuerwirksamen Übernahmeverlust nicht zu.

Kernfragen

I. Einführung

[i]Forst/Schaaf, Bilanzierung bei Umwandlungen/Umstrukturierung, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, 2. Aufl., Herne 2014, Rz. 1820 NWB PAAAE-70464Durch das Umwandlungssteuergesetz sollen steuerliche Hemmnisse für betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierung beseitigt werden . Gleichwohl bestehen für den Rechtsanwender bei vielen Umwandlunge...

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§ 8b KStG bei Beteiligungskorrektur- und Übernahmeverlusten

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