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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 14 | Umsatzsteuer: Nur ausnahmsweise ermäßigter Steuersatz für Mietwagenunternehmer

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungen im Nahverkehr durch Taxen ist laut BFH – entsprechend den Vorgaben des EuGH – unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für Mietwagenunternehmer. Diese haben jedoch ausnahmsweise dann Anspruch auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschlossenen Sondervereinbarungen beruhen, die gleichermaßen für Taxiunternehmer gelten.

Der Bundesfinanzhof hat einen lang anhaltenden Streit zur Umsatzsteuer beendet. Danach ist der im deutschen Recht vorgesehene ermäßigte Steuersatz von 7 % für Personenbeförderung im Nahverkehr durch Taxen unionsrechtskonform. Und das, obwohl entsprechende Leistungen von Mietwagenunternehmern nicht von der Vergünstigung erfasst sind, sondern dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen.

Es handelt sich um eine Nachfolgeentscheidung zu einem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union, den der XI. Senat des BFH angerufen hatte. Der EuGH hatte in den unterschiedlichen Steuersätzen für Taxibetriebe einerseits und für Mietwagenunternehmen andererseits keine Verletzung des Neutralitätsgebots gesehen. Der nationale Gesetzgeber sei...

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