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FG Münster Urteil v. - 3 K 744/13 F EFG 2015 S. 101 Nr. 2

Gesetze: BewG § 97 Abs 1, BewG § 151 Abs 1 Satz 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, BewG § 95

Schenkungsteuer

Wertfeststellung für Betriebsvermögen, Gewerbliche Prägung, Einheitsgesellschaft, Mitunternehmerstellung beim Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz

1) Eine vermögensverwaltend tätige GmbH & Co. KG unterhält auch dann einen Gewerbebetrieb i.S.v. § 97 Abs. 1 BewG i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, wenn die Anteile an der Komplementär-GmbH in das Gesamthandsvermögen der (dann: Einheits-) GmbH & Co. KG übertragen werden und zur Vermeidung gesellschaftsrechtlicher Komplikationen im Gesellschaftsvertrag Sonderregelungen zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschafterrechte an der Komplementär-GmbH durch die Kommanditisten enthalten sind.

2) Bei der Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem Kommanditanteil sind im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2015 S. 57 Nr. 3
EFG 2015 S. 101 Nr. 2
GmbHR 2015 S. 220 Nr. 4
UVR 2015 S. 172 Nr. 6
QAAAE-81267

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FG Münster, Urteil v. 28.08.2014 - 3 K 744/13 F

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