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FG Köln Urteil v. - 2 K 2175/12 EFG 2015 S. 143 Nr. 2

Gesetze: GG Art 19 Abs 4, FGO § 100 Abs 1 S 4, EStG § 50d Abs 2

Freistellungsbescheinigung nach § 50d EStG

Unzulässige Klage nach Ablauf des Freistellungszeitraums

Leitsatz

1) Eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d Abs. 2 EStG wird mit Ablauf des Freistellungszeitraums gegenstandslos. Eine auf Erteilung der Bescheinigung gerichtete Klage wird - ohne Verstoß gegen das Gebot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes - unzulässig.

2) Für einen Übergang zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage fehlt es in der Regel an einem Feststellungsinteresse.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 143 Nr. 2
MAAAE-81264

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FG Köln, Urteil v. 01.10.2014 - 2 K 2175/12

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