StuB Nr. 23 vom Seite 1

Der übliche Jahresendstress ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... nicht nur aus Berlin

Mit wieder einmal viel zu schnellen Schritten neigt sich das Jahr dem Ende. Der obligatorische Jahresendstress hat eingesetzt. Unzählige Aufgaben müssen und sollen noch im „alten Jahr“ erledigt werden. Auch die Regierung, Verwaltung und das Parlament setzen zum Endspurt an. Die bisherigen Ergebnisse der Großen Koalition sind doch eher ernüchternd: Zwar werden die sog. Schwarze Null für den Bundeshaushalt und die Einigung über die Frauenquote in Aufsichtsräten gefeiert, aber von strukturellen Reformen sind wir entfernter denn je. Eine wirklich große Steuerreform ist weiterhin nicht absehbar, nicht einmal auf die Abschaffung der sog. kalten Progression konnte man sich verständigen. Ein Steuerprojekt harrt noch auf Verabschiedung. Das JStG 2015, das nicht so genannt werden darf und stattdessen „kurz“ Zollkodex-Anpassungsgesetz lautet, soll noch vor den Weihnachtsfeiertagen beschlossen werden. Während es in den letzten Wochen danach aussah, als könne man sich wegen der größeren Änderungsvorschläge der Länder nicht einigen, scheint nun doch eine Verständigung möglich.

Der Verabschiedung durch das Bundeskabinett harrt auch noch das BilRUG. Geplant war dies für Dezember, aufgrund der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun prüft, scheint das weitere zeitliche Vorgehen offen. Zusätzlich muss das BMJV noch die europarechtlichen Vorgaben zur Angaben zur Corporate Social Responsibility und zur Diversität umsetzen. Lesen Sie dazu den Beitrag von Kleinmanns ab S. 896.

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Gewinne dürfen erst gezeigt werden, wenn sie realisiert sind. Als Zeitpunkt der Gewinnrealisierung wird typischerweise der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht der Zahlungszeitpunkt, angesehen, weil dann die Preisgefahr (Gefahr des zufälligen Untergangs) übergegangen ist. Bei Werkverträgen setzt dies die Abnahme des Werks voraus. Für Planungsleistungen eines Ingenieurs ist nach dem die Gewinnrealisierung eingetreten, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist. Auf die tatsächliche Abnahme kommt es danach nicht mehr an. Adrian stellt ab S. 893 die BFH-Entscheidung dar.

Die besten Wünsche für 2015

Mit dieser Doppelausgabe 23/24 beschließen wir das Jahr 2014. Die StuB-Redaktion bedankt sich bei allen Lesern, Autoren und Anzeigenkunden für die gute Zusammenarbeit in 2014 und wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit sowie schon jetzt ein erfolgreiches und gutes Jahr 2015! Stoff und Themen werden auch im neuen Jahr nicht ausgehen, eine kleine Themenvorschau finden Sie auf S. VIII dieser Ausgabe.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 23/2014 Seite 1
NWB LAAAE-80706