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PiR Nr. 12 vom Seite 363

Darstellung des Eigenkapitals nach § 297 Abs. 1 HGB und IAS 1.106 ff.

Handelsrechtliche und internationale Anforderungen an die Darstellung von Eigenkapitalveränderungen

Dipl.-Kfm. Karsten Sepetauz und M.Sc. Maximilian Behrmann

Das Eigenkapital wird in den überwiegenden Rechnungslegungssystemen als Residualgröße definiert. Im deutschen Handelsbilanzrecht stellt es die Differenz zwischen den Vermögensgegenständen, aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abzüglich der Schulden und passiven Rechnungsabgrenzungsposten dar (§§ 246, 247 HGB). Nach F.4.4(c) wird das Eigenkapital in den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) als Differenz zwischen den Vermögenswerten abzüglich der Schulden definiert. Neben mengen- und bewertungsbedingten Buchwertänderungen führen Kapitaltransaktionen zwischen Anteilseignern und dem Unternehmen zu Veränderungen des Eigenkapitals. Dem Eigenkapitalspiegel bzw. der Eigenkapitalveränderungsrechnung kommt die Aufgabe zu, den Stakeholdern die Ursache sowie die Höhe von Eigenkapitalveränderungen aufzuzeigen. Im vorliegenden Beitrag werden die Grundzüge sowie die Systematik dieses Rechenwerks nach HGB bzw. IFRS dargestellt und Besonderheiten herausgearbeitet.

Frank/Utz, Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften (HGB), infoCenter NWB AAAAE-47368

Kernaussagen
  • Dem Eigenkapitalspiegel (HGB) bzw. der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS) kommt die Aufgabe zu, die Höhe sow...

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