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Bewertung von Rückstellungen zu Voll- oder Grenzkosten?
I. Einführung
In der nahen oder fernen Zukunft fällige Verpflichtungen aus nicht-finanziellen Verbindlichkeiten sind mit dem Wert anzusetzen, der am Bilanzstichtag von dem Unternehmen zur Erfüllung (settlement) der künftigen Verpflichtung benötigt wird (IAS 37.36). Wegen der bestehenden Unsicherheit hinsichtlich der Höhe und des zeitlichen Anfalls des (erwarteten) Ressourcenabflusses erfolgt die Bewertung anhand der bestmöglichen Schätzung des Betrags, den das Unternehmen am Stichtag vernünftigerweise zu zahlen bereit wäre für die sofortige
eigene Erfüllung (settlement) der Verpflichtung oder
Übertragung (transfer) der Verpflichtung auf einen Dritten.
Insoweit im Rahmen der Schätzung auf erwartete Kosten zurückgegriffen wird, fehlt eine Vorgabe betreffend der Reichweite, pointiert: Besteht eine Begrenzung auf Grenzkosten (incremental cost) oder ist auf Vollkosten (full cost) abzustellen? Besondere Bedeutung hat die Ausfüllung des Kostenbegriffs für die Beurteilung, ob ein Drohverlust aus einem Auftragsverhältnis (onerous contract) zu passivieren ist (IAS 37.68). Betroffen sind künftig auch Fertigungsaufträge (construction contracts, IAS 11.3), die nach St...