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Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
Der BFH hat in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass Zweifel an der Verfassungskonformität der Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG (Zinsschranke) bestehen (Beschluss vom - I B 85/13 NWB DAAAE-61853]). Er hat daher im Streitfall die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids gewährt. Das BMF hat die Finanzämter angewiesen, den Beschluss über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.