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Wer schuldet die in einer Gutschrift zu Unrecht ausgewiesene Steuer?
Ein Kleinunternehmer, der von einem Leistungsempfänger eine Gutschrift mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer empfängt, kann laut FG Münster Schuldner der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er den Gutschriften nicht widerspricht und – wie im Streitfall – sämtliche Gutschriften unterzeichnet und an den Leistungsempfänger zurücksendet.