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Auf Einkünfteerzielung gerichtete Erwerbshandlung keine Schenkung
Geldwerter Vorteil aus verbilligtem Verkauf eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter gehört zum Veräußerungspreis für den Anteil
Der BFH hat in letzter Zeit mehrmals zu der Frage entschieden, ob derselbe Vorgang gleichzeitig eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und eine – gemischte – Schenkung darstellen kann. Bisher wurde die gleichzeitige Annahme einer vGA und einer Schenkung abgelehnt. Nachdem die Finanzverwaltung vermehrt Steuerbescheide erlassen hat, die mit diesem Grundsatz nicht in Einklang stehen, hat der BFH nun in einem aktuellen Urteil seine bisherige Auffassung erneut bestätigt.
Streit über die Folgen eines verbilligten Verkaufs der GmbH an den ausgeschiedenen Gesellschafter
Gleichzeitig mit der Veräußerung einer Beteiligung an einer GmbH übertrug die Gesellschaft dem ausgeschiedenen Gesellschafter Grundstücke zu einem Kaufpreis, der nach Ansicht des Finanzamts unter dem Verkehrswert lag. Es ging daher von einer vGA aus. Zudem sah das Finanzamt das vergünstigte Grundstücksgeschäft als gemischte Schenkung der GmbH an den ausgeschiedenen Gesellschafter an. Finanzgericht und BFH folgten dem nicht.
Ertragsteuerliche Handlungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 7 ErbStG
Der BFH stellt fest, dass eine Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine freigebige Zuwendung erfordert, die zur Bereicherung des...