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OLG Celle 22.10.2014 9 W 124/14, NWB 49/2014 S. 3678

Gesellschaftsrecht | Übernahme der Gründungskosten von 60 % des Stammkapitals durch GmbH unzulässig

Der im Zusammenhang mit der Gründung der GmbH entstehende und grds. von den Gründungsgesellschaften zu übernehmende Kostenaufwand (notarielle Beurkundung der Handelsregistereintragung, Bekanntmachung, Aufwendungen für Rechtsanwälte und Steuerberater, etwaige im Zusammenhang mit der Gründung anfallende Steuern) kann auch der GmbH selbst auferlegt werden (analog § 26 Abs. 2 AktG), wenn er als Gesamtbetrag im [i]infoCenter „GmbH-Gründung“ NWB QAAAB-05667Gesellschaftsvertrag gesondert festgestellt und eine Angemessenheitsgrenze, innerhalb der eine Vorbelastung der (künftigen) GmbH noch als zulässig anzusehen wäre, nicht überschritten wird. Letzteres ist aber der Fall, wenn nach der GmbH-Satzung die GmbH bei einem Stammkapital von 25.000 € Gründungskosten von 16.000 € übernehmen soll. Denn eine solche Aufzehrung des Stammkapitals im Umfang von 60 % ...

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