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FG Münster 26.9.2014 11 K 246/13 E, NWB 49/2014 S. 3672

Einkommensteuer | Kein Betriebsausgabenabzug für vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kfz, das dieser nicht nur für Privatfahrten, sondern auch im Rahmen seines Gewerbebetriebs nutzt, steht ihm nach dem für Fahrtkosten kein Betriebsausgabenabzug zu.

Anmerkung:

Der Kläger erzielte als Unternehmensberater sowohl Arbeitslohn als auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine Arbeitgeberin stellte ihm einen Pkw zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Hierfür erfolgte eine Besteuerung nach der sog. 1 %-Methode. Einen Teil dieses Sachbezugswerts machte der Kläger als Betriebsausgaben in [i]Grundlagen „Firmenwagen: Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer“ NWB MAAAE-60557Form eines „fiktiven Aufwands“ geltend, weil er das Fahrzeug auch für betriebliche Fahrten nutze. Diesen Aufwand berücksichtigte das Finanzamt nicht, weil für die betriebliche Nutzung auch kein entsprech...

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