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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 554/12 EFG 2015 S. 5 Nr. 1

Gesetze: EStG § 20, AO § 167, AO § 163

Ermesensausübung: Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen bei rückwirkender Gesetzesänderung

Leitsatz

Können sich Steuerpflichtige im Zeitpunkt einer Vermögensdisposition auf eine durch ein BMF-Schreiben gesicherte Rechtsauffassung verlassen, führt dies zu einem gewichtigen Vertrauenstatbestand. Ist eine durch ein BMF-Schreiben angewandte Berechnungsmethodik für den Steuerpflichtigen erkennbar nicht system- und verfassungswidrig, wiegt auch dies für den Vertrauensschutz. Im Rahmen der Anwendung der Steuerfestsetzung im Billigkeitsweg gem. § 163 AO hat das Finanzamt die Pflicht, eine entsprechende Entlastung im Einzelfall vorzunehmen. Unter Umständen reduziert sich das Ermessen auf Null.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 5 Nr. 1
KÖSDI 2015 S. 19190 Nr. 2
EAAAE-79869

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.04.2014 - 1 K 554/12

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