Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen
Zivil- und steuerrechtliche Aspekte
Aufsichtsräte üben eine wichtige Funktion als Überwachungsorgane von Körperschaften aus. Die Ausübung der Tätigkeit als Aufsichtsrat erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft. Am bekanntesten sind Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften. Nach §§ 95 ff. AktG ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, dass Aktiengesellschaften einen Aufsichtsrat haben; zudem existieren Aufsichtsräte aufgrund satzungsmäßiger Vereinbarungen. Aber auch Verwaltungsräte, Grubenvorstände und Beiräte üben ähnliche Aufgaben, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Institutionen, aus. Durch die Aufgabe der sog. Sitztheorie durch den EuGH im Fall „Inspire Art“ ( NWB JAAAB-72607) ist es nun verschiedenen in einem EU-Mitgliedstaat gegründeten Unternehmen möglich, ohne Rechtsformwechsel ihre Geschäfte in einem anderen EU-Mitgliedstaat, also auch in Deutschland, fortzuführen. Konsequenz daraus ist, dass diese neuen Rechtsformen ihre eigenen Überwachungsorgane mit sich bringen. Der nachfolgende Beitrag widmet sich schwerpunktmäßig der steuerlichen Würdigung der Aufsichtsratsvergütung auf Ebene der beaufsichtigte...