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BSG 04.06.2014 B 14 AS 38/13 R, NWB 47/2014 S. 3530

Sozialversicherungsrecht | Keine Kostenerstattung für Arbeitgeberauskünfte gegenüber Jobcenter

Arbeitgeber haben keinen Kostenerstattungsanspruch für Auskünfte, die sie Jobcentern auf deren rechtmäßiges Verlangen hin nach § 57 SGB II oder § 60 Abs. 3 SGB II sowohl für laufende wie auch vergangene Beschäftigungsverhältnisse erteilen (müssen).

Anmerkung:

Im Streitfall machte der ehemalige Arbeitgeber des Leistungsbeziehers die ihm für die lückenlosen Verdienstbescheinigungen entstandenen Aufwendungen (u. a. für Steuerberater, Porto, Telefon etc.) vergeblich geltend, weil die genannten Normen keine diesbezügliche Kostenregelung beinhalten und auch die allgemeine Kostenregelung (§ 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X) nicht einschlägig ist. Angesichts der besonderen Einbeziehung des Arbeitgebers in das Sozialsystem ist dessen (kostenlose) Indienstnahme insofern auch verfassungsrechtlich unbedenklich.

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