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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 11-12 | Abfindungen: Steuerermäßigung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen

Die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung kann auch dann in Betracht kommen, wenn die Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen erfolgt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Steuerpflichtige zunächst nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag ausgezahlt wird. Aktuell hat der BFH bekräftigt, dass eine Teilleistung von über 10 % der Hauptleistung nicht geringfügig ist.

Track 11 | Bei Abfindungen ist die rechtzeitige Einbeziehung des Beraters Pflicht

Für Abfindungen bei der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es schon seit 2006 keinen Steuerfreibetrag mehr. Allerdings kommt eine tarifermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung in Betracht, wenn die Entschädigung zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließt. Ein aktuelles Urteil des IX. Senats des Bundesfinanzhofs möchten wir jetzt zum Anlass nehmen, davor zu warnen: Die Zahlung einer Abfindung in zwei Teilbeträgen kann die Steuerermäßigung gefährden.

Im Streitfall war einer Industriekauffrau aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden. Für den Verlust ihres Arbeitsplatzes wurde ihr ein...

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