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StuB Nr. 21 vom Seite 815

Rückstellung für durch Kreditvertrag auferlegte Abschlussprüfung?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U KG ist keine haftungsbeschränkte Personengesellschaft i. S. von § 264a HGB und daher gesetzlich nicht verpflichtet, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen. Die KG hat sich jedoch in den Kreditverträgen mit der Hausbank zu einer Prüfung verpflichtet. Bei Nichterfüllung ist die Bank zur Kreditvertragskündigung, aber auch zur Leistungsklage auf Beauftragung eines Abschlussprüfers berechtigt.

Für das Jahr 01 hat die KG Wirtschaftsprüfer WP mit der Durchführung der Abschlussprüfung gegen ein Pauschalhonorar von 100.000 € beauftragt. Im Hinblick auf einen angestrebten fast close nimmt WP den größten Teil der Prüfungsarbeiten bereits vor dem Bilanzstichtag vor. Nach seinen der KG bekannten Schätzungen sind 80 % der für die Prüfung benötigten Stunden bereits zum geleistet.

II. Fragestellungen

  • Kann bzw. muss die U per in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für die Kosten der Abschlussprüfung ansetzen?

  • Falls ja, in voller Höhe (100.000 € oder nur zu 80 %)?

III. Lösungshinweise

1. Gesellschaftsvertragliche Prüfungspflicht (BFH vs. IDW)

Der IV. Senat des BFH hat jüngst über die Rückstellung für die Kosten einer nicht gesetzlich gebot...

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