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BFH 5.6.2014 XI R 2/12, StuB 21/2014 S. 821

Einkommen-/Lohnsteuer | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Zuwendung einer Ehrenmitgliedschaft in einem Golfclub

(1) Wird einem früheren firmenspielberechtigten Vorstandsmitglied einer Bank nach dessen Eintritt in den Ruhestand eine Ehrenmitgliedschaft in einem Golfclub gewährt und verzichtet der Golfclub dabei auf die Mitgliedsbeiträge, liegt nur dann Arbeitslohn vor, wenn mit der Zuwendung die Arbeitsleistung des Vorstandsmitglieds entlohnt werden soll. (2) Arbeitslohn liegt in einem solchen Fall nicht allein deswegen vor, weil die Ehrenmitgliedschaft allen firmenspielberechtigten Vorstandsmitgliedern einer Bank gewährt wurde oder der Arbeitgeber an der Verschaffung der Ehrenmitgliedschaft mitgewirkt hat. Entscheidend ist vielmehr der Rechtsgrund der Zuwendung (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2, § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

Arbeitslohn kann nur vorliegen, wenn ein Vorteil...

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