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FG Münster 12.6.2014 13 K 252/11 G,U,F, NWB 46/2014 S. 3450

Bilanzierung | Zur Bewertung einer in ein Betriebsvermögen eingelegten Darlehensforderung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Einlage einer Darlehensforderung, die vor ihrer Abtretung im Privatvermögen gehalten wurde, in ein Betriebsvermögen, erfolgt zum Teilwert. (2) Eine Übertragung im Wege der Einlage und damit ein unentgeltlicher Vorgang ist anzunehmen, wenn dem Einbringenden keine Gesellschaftsrechte gewährt werden, es sei denn, dass die Verbuchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto oder als handelsrechtlicher Ertrag oder überhaupt nicht vorgenommen wird, insbesondere auch nicht auf einem Gesellschafterkonto. (3) Allein die Stellung eines Insolvenzantrags führt nicht dazu, dass eine Geldforderung als uneinbringlich anzusehen ist. (4) Bis zum Bilanzstichtag erlangte Kenntnisse über den Wert von Forderungen...

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