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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 20 W 520/11

Gesetze: BGB § 2077 Abs. 3; BGB § 2268 Abs. 2; BGB § 2298 Abs. 1; BGB § 2298 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Fortgeltung eines gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach Ehescheidung.

2. Formanforderungen an einen in einem gerichtlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen enthaltenen Erbvertrag.

3. Zur Frage des Fortbestandes eines nach § 2298 Absatz 1 BGB teilweise nichtigen Erbvertrages nach § 2298 Absatz 3 BGB.

Fundstelle(n):
NAAAE-78440

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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 20.03.2014 - 20 W 520/11

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