Die moderne Betriebsprüfung
2. Aufl. 2014
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Anhang
1. BStBl I 1995, 738
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
Hess. Ministerium der Finanzen Erlass v. - S 0316 A - 2 - II B 31 - bzw. - BStBl I 1978, 250
Die beigefügten „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) sind von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), Eschborn, ausgearbeitet worden. Für die Anwendung dieser Grundsätze gilt Folgendes:
I. Anwendungsbereich (Tz. 1 der GoBS)
a) Die nach steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen können nach § 146 Abs. 5 Abgabenordnung 1977 (AO) auf Datenträgern geführt werden, soweit diese Form der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht; § 147 Abs. 2 AO läßt unter gewissen Voraussetzungen die Aufbewahrung von Unterlagen auf Datenträgern zu. Als Datenträger kommen neben den Bildträgern insbesondere auch die maschinell lesbaren Datenträger (z. B. Diskette, Magnetband, Magnetplatte, elektrooptische Speicherplatte) in Betracht.
b) Die Ordnungsmäßigkeit einer DV-gestützten Buchführung ist grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien zu beurteilen wie die...