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FG FG Berlin-Brandenburg 3 K 3014/14, KSR 11/2014 S. 12

Beweiskraft eines Datev-Postausgangsbuchs

Ein regulärer Auszug des Datev-Postausgangsbuchs ist einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg zufolge nur dann ein geeignetes Mittel der Glaubhaftmachung der Absendung eines beim Finanzamt nicht eingegangenen Einspruchsschreibens, wenn die im Datev-Postausgangsbuch für das streitige Einspruchsschreiben vergebene laufende Nummer zum Absendedatum passt, also in einer Reihe steht mit den laufenden Nummern der am selben Tag bzw. am Vor- und Folgetag abgesendeten Schriftstücke.

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