Arbeitshilfe August 2015

Vorsteuerabzug eines eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereins, dessen Zweck die Förderung der Erziehung und Berufsausbildung ist

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Vorsteuerabzug eines eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereins, dessen Zweck die Förderung der Erziehung und Berufsausbildung ist:

Sind die Vorsteuerbeträge bei Anwendung des Umsatzschlüssels zur sachgerechten Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus gemischt veranlassten Aufwendungen im Verhältnis der steuerpflichtigen Umsätze zu den übrigen Einnahmen einschließlich der nicht steuerbaren Umsätze (Zuschüsse, Subventionen, Spenden, Mitgliedsbeiträge) aufzuteilen?

Gelten die gleichen Aufteilungsgrundsätze auch im Rahmen des Organkreises einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zwischen einem gemeinnützigen Organträger und seiner kommerziellen Tochtergesellschaft als Organgesellschaft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB XAAAE-78185