Gewerbesteuerliche Organschaft: Keine Hinzurechnung von nach § 8b Abs. 5 KStG nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben wegen einer im Gewerbeertrag der Organgesellschaft enthaltenen Dividende bei der Organträgerin
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Ist bei der Klägerin als Organträgerin von einer Hinzurechnung des gemäß § 8b Abs. 5 KStG nicht abzugsfähigen Teils einer Dividende der ausländischen Tochtergesellschaft der Organgesellschaft bei der Ermittlung des Gewerbeertrags abzusehen, da diese gemäß §§ 7 und 9 Nr. 7 GewStG vollen Umfangs steuerfrei sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAE-78149