Arbeitshilfe Dezember 2015

Anwendung der Gewerbesteuerhinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. e) des Gewerbesteuergesetzes -GewStG- in der im Streitjahr 2008 gültigen Fassung

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Verstößt die Vorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG i.d.F. des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom (bei einer vertraglich vereinbarten umsatzabhängigen Bestimmung des zu entrichtenden Pachtzinses) gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und das objektive Nettoprinzip?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-78099