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NWB Nr. 45 vom Seite 3396

Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

Anmerkungen zum und Auswirkungen auf die Praxis

Dr. Stephan Geserich

[i] BFH, Urteil vom 26. 6. 2014 - VI R 51/13 NWB GAAAE-75269Die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, wie z. B. Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie, hat der Steuerpflichtige nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 (wieder) durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V) nachzuweisen. Ob einer Behandlungsmethode die wissenschaftliche Anerkennung fehlt und damit ein amts- oder vertrauensärztliches Attest für den Abzug entsprechender Aufwendungen nach § 33 EStG (überhaupt) erforderlich ist, hat das Finanzgericht revisionsfest festzustellen. Hierzu hat es mangels eigener medizinischer Sachkunde in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dies hat der NWB GAAAE-75269 verdeutlicht. Zugleich hat er den Begriff „wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden“ erstmals inhaltlich bestimmt.

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I. Wissensch...

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