5 vor Mündliche Prüfung
3. Aufl. 2014
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III. Präsentation
80 [i]Zulassung zu Teil CDie Zulassung zu Teil C der Bilanzbuchhalter-Prüfung kann erst erfolgen, wenn
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▶ Teil A | – Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung |
– Finanzwirtschaftliches Management | |
und | |
▶ Teil B | – Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht |
– Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards | |
– Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre | |
– Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerks für Managemententscheidungen |
bestanden sind. Diesen Teil muss dann jeder ablegen, unabhängig davon, ob bereits in den Teilen A und/oder B eine mündliche Prüfung durchgeführt worden ist.
81 [i]Ablauf der mdl. PrüfungDie Prüfung in Teil C wird bei den Industrie- und Handelskammern grundsätzlich als Einzelprüfung durchgeführt. Der Ablauf gliedert sich in drei Stufen:
1. Vorbereitung
82 [i]AuswahlDie Teilnehmer, die sich auf Teil C der Bilanzbuchhalter-Prüfung vorbereiten, erhalten zunächst zwei Aufgabenstellungen, aus denen eine auszuwählen und zu bearbeiten ist.
83Die Industrie- und Handelskammern stellen zur Vorbereitung einen eigenen Raum zur Verfügung, in dem sich die Teilnehmer unter Aufsicht die Präsentation erarbeiten können. Si...