5 vor Mündliche Prüfung
3. Aufl. 2014
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I. Einführung
1 [i]Gesamteindruck des TeilnehmersDie mündliche Prüfung soll dem Prüfungsausschuss ein eindeutiges Bild von
den fachlichen Fähigkeiten,
den sozialen und interaktiven Fähigkeiten sowie
dem persönlichen Erscheinungsbild
des Teilnehmers vermitteln.
2Dazu soll sie
eine abgesicherte Grundlage für die Beurteilung der fachlichen Qualifikation bieten;
bei den Ergänzungsprüfungen ein eindeutiges Bild vermitteln, wenn das durch die schriftliche Prüfung noch nicht erreicht werden konnte;
eine allgemeingültige Aussage über die Qualifikation ermöglichen;
sich auf die individuelle Situation des Teilnehmers beziehen, ohne die erforderliche vergleichbare Beurteilung einzuschränken.
3Die Prüfungsausschüsse gehen davon aus, dass die Teilnehmer die mündliche Prüfung als selbstgesteuerte Aufgabe verstehen, die sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen und persönlichen Interessen lösen. Angestrebt ist also ein Fachgespräch, kein Frage-und-Antwort-Spiel zwischen „Lehrern“ und „Schülern“.
4Die mündlichen Prüfungen sind nicht öffentlich. Sollte in Einzelfällen die Anwesenheit von Gästen gewünscht sein (z. B. um neuen potenziellen Prüfern einen Einblick in den Prüfungsablauf zu ermöglichen), müssen alle Teilnehmer zustimmen.