NWB-EV Nr. 11 vom Seite 361

Kinder haften für ihre Eltern?

Verena Fuß | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Das Thema „Elternunterhalt“ betrifft bereits jetzt viele Menschen, und angesichts der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen steigt auch die Zahl der Kinder, die für den Unterhalt aufkommen müssen. Tritt der Fall der Pflegebedürftigkeit ein, übersteigen die entstehenden Kosten oftmals die vorhandenen Einkünfte, so dass Sozialhilfe beantragt werden muss. Die Sozialhilfeträger treten hier in Vorleistung und nehmen, da Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig gewährt wird, Rückgriff auf vorhandenes Vermögen oder auf Ansprüche gegen Dritte. Um dem vorzubeugen, übertragen ältere Menschen zunehmend ihr Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nachfolgende Generation. Um solche Übertragungen regressfest auszugestalten, ist eine komplexe Beratung erforderlich, die zivilrechtliche, erbschaftsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse voraussetzt. Görg erläutert ab Seite 377 die Voraussetzungen des Sozialhilferegresses, Möglichkeiten der Vermeidung durch frühzeitige Übertragung von Vermögen und auf welche Fallstricke bei der Beratung zu achten ist.

Testamentsvollstreckung in der Praxis

Rechtsprechung, die für die praktische Tätigkeit der Testamentsvollstrecker von Bedeutung ist, stellt Rott ab Seite 382 in den Fokus: Entscheidungen zu Sachverhalten wie beispielsweise Sozialhilfebezug des Erben, Erbschaft einer Immobilie bei Privatinsolvenz oder zum Thema Verwaltungsanordnungen bei lebenslanger Testamentsvollstreckung werden mit praktischen Hinweisen erläutert und bewertet.

Börsenlexikon

In Ihrer NWB Datenbank haben wir für Sie ein Börsenlexikon aufbereitet, in dem in über 300 Begriffen Themen aus der Börsen- und Finanzwelt kurz und prägnant dargestellt werden und Sie Informationen zur Gestaltung und steuerlichen Behandlung einzelner Anlageformen finden. In loser Folge stellen wir Ihnen hier einzelne Begriffe vor, diese Woche den Begriff „Abzinsungspapiere“ (NWB KAAAE-50936).

Beste Grüße

Verena Fuß

Fundstelle(n):
NWB-EV 11/2014 Seite 361
NWB LAAAE-77917