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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 1122

Der Verdacht einer Steuerstraftat während der Außenprüfung

Dr. Karsten Webel und Andreas Wähnert

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-77358 Der Übergang einer Betriebsprüfung in das Strafverfahren hat große Bedeutung für die Beteiligten. Als maßgebliche Gesichtspunkte für diesen Übergang unterliegen die „tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat“ i. S. des § 10 BpO dem Wandel in der Dokumentation, Manipulation und Prüfung betrieblicher Vorgänge. So erfordert die elektronische Aufzeichnung und Aufbewahrung eine angepasste Beurteilung von „gravierenden Ordnungsmängeln“, und die digitale Außenprüfung ermöglicht eine hochgradige Absicherung von Beweisanzeichen.

Ausführlicher Beitrag s..

Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat

[i]AnfangsverdachtDa der Begriff der „tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat“ gleichbedeutend mit dem Vorliegen eines strafprozessualen Anfangsverdachts ist, ist jede Strafverfolgungsbehörde gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Folglich sind in solchen Fällen gem. § 397 Abs. 1 AO ggf. auch Betriebsprüfer nicht nur befugt, sondern aufgrund des Legalitätsprinzips dazu verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten.

[i]Tatsächliche Anhaltspunkte als BasisEin strafprozessualer Anfangsverdacht setzt konkrete Erkenntnisse voraus, kann sich aber auf Indizien gründen. Ebenso hat ...

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