NWB Nr. 44 vom Seite 3291

Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht

Ergibt sich während einer Betriebsprüfung der Anfangsverdacht für eine Straftat, ist der Betriebsprüfer gesetzlich verpflichtet, die für die Steuerstraftat zuständige Stelle (insbesondere Steuerfahndung) zu unterrichten. Während im (Steuer-)Strafrecht der allgemeine Grundsatz gilt, dass sich niemand selbst belasten muss, ist der Steuerpflichtige als noch zu Prüfender einer Betriebsprüfung (gem. §§ 90 ff. AO) dagegen zur Mitwirkung verpflichtet. Der Übergang von einer Betriebsprüfung in das Strafverfahren ist in der Prüfungspraxis ein kritischer Moment. [i]Webel/Wähnert, NWB 44/2014 S. 3324Webel/Wähnert stellen auf Seite 3324 dar, was im Kontext der modernen Entwicklung der Aufzeichnungen in den Betrieben und der modernen Prüfungssystematik beim Übergang einer Betriebsprüfung ins Strafverfahren zu beachten ist.

Nützliche Werkzeuge rund um das Thema „Betriebsprüfung“ und „Steuerstrafverfahren“ finden Sie in der NWB Datenbank; eine kleine Auswahl stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Mandanten-Info-Blatt „Betriebsprüfungen“

[i] Mandanten-Info-Blatt NWB FAAAD-23972Das Info-Blatt beinhaltet typische Fragen rund um die Betriebsprüfung und unterstützt Sie so bei der Vorbereitung Ihrer Mandanten auf die Prüfungssituation. Damit können Sie Ihre Mandanten bereits im Vorfeld darüber informieren, was sie bei einer auf sie zukommenden Betriebsprüfung beachten müssen.

Sie können das Mandanten-Info-Blatt unter der NWB DokID NWB FAAAD-23972 aufrufen.

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

[i]Checkliste NWB WAAAE-32052Nicht jeder Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift berechtigt die Betriebsprüfer automatisch zur Schätzung. Entscheidend ist das sachliche Gewicht der Aufzeichnungsmängel. Ob die Qualität der Kassenaufzeichnungen ausreicht, Schätzungen der Betriebsprüfung zu verhindern, ist deshalb immer eine Frage des Einzelfalls. Die „Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme“ soll als praktisches Hilfsmittel die Ermittlung des relevanten Sachverhalts unterstützen.

Sie können die Checkliste unter der NWB DokID NWB WAAAE-32052 herunterladen.

Mandanten-Merkblatt „Kassenbuch richtig führen – Alle Anforderungen im Überblick“

[i]Mandanten-Merkblatt NWB RAAAE-55137Das Mandanten-Merkblatt „Kassenbuch richtig führen – Alle Anforderungen im Überblick“ informiert über die Anforderungen an ein korrekt geführtes Kassenbuch, gibt Hinweise auf häufige Fehlerquellen, Besonderheiten bei digitalen Kassen und zeigt ein Muster einer Kassenbuchseite. S. 3292

Das Mandanten-Merkblatt können Sie unter der NWB DokID NWB RAAAE-55137 in der NWB Datenbank aufrufen.

Antrag auf verbindliche Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung

Im [i]Schreibvorlage NWB CAAAB-05287Anschluss an eine Außenprüfung kann der Steuerpflichtige eine verbindliche Zusage dahingehend beantragen, wie ein in der Außenprüfung geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und es muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Prüfung und Antrag bestehen.

Sie können die Schreibvorlage „Antrag auf verbindliche Zusage nach Außenprüfung“ unter der NWB DokID NWB CAAAB-05287 herunterladen.

infoCenter-Beiträge

In der NWB Datenbank finden Sie rund um das Thema Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren eine Vielzahl von Kerninformationen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung:

Hinweis

Der infoCenter-Beitrag bietet sehr viel mehr als nur eine einfache Definition. Nach einer kurzen Begriffserklärung des Stichworts und einer ausführlichen Erläuterung erhalten Sie auch viele weiterführende Links zum Thema, wie z. B. [i]Weiterführende Hinweise zum ThemaZeitschriftenbeiträge.

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Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 3291 - 3292
NWB KAAAE-77362